Wiener Volksgericht

Österreichische Volksgerichte waren zwischen 1945 und 1955 als besondere Gerichte für die Ahndung von NS-Verbrechen zuständig. Zu deren Verfolgung wurden im August 1945 beim Landesgericht Wien und ab Anfang 1946 bei den Landesgerichten Graz, Linz und Innsbruck eigene Senate am jeweiligen Sitz der Oberlandesgerichte gebildet. Die Verfahren wurden nach der österreichischen Strafprozessordnung geführt, Rechtsmittel waren aber außer Kraft gesetzt. https://hdgoe.at/volksgerichte