Bar Mizwa
Jüdische Mädchen und Jungen werden im Alter von 12 bzw. 13 Jahren im Sinne des jüdischen Religionsgesetzes zu Erwachsenen. Die religiöse Volljährigkeit heißt bei Mädchen Bat Mizwa, „Tochter des Gebots“. Bar Mizwa bedeutet „Sohn des Gebots“. Als Bat Mizwa und Bar Mizwa übernehmen Mädchen und Jungen alle religiösen Rechte und Pflichten eines Mitglieds der jüdischen Gemeinschaft.