Volksdeutsche
Deutsche Staatsangehörige oder Volkszugehörige, die in Folge des Zweiten Weltkriegs aus ihrem Wohnort bzw. Heimatgebiet vertrieben bzw. ausgewiesen wurden. Volksdeutsche haben in Siedlungsgebieten Deutscher in einem Ort außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 gelebt.