Hitlerjugend
Jugend- und Nachwuchsorganisation der NSDAP. Sie wurde ab 1926 nach Adolf Hitler benannt und unter der Diktatur des Nationalsozialismus in Deutschland ab 1933 zum einzigen staatlich anerkannten Jugendverband. Die anfangs noch formell freiwillige Mitgliedschaft wurde am 1. Dezember 1936 durch das "Gesetz über die Hitler-Jugend" und am 25. März 1939 durch die Einführung der "Jugenddienstpflicht" zur Zwangsmitgliedschaft.