Protektorat Böhmen und Mähren, „Reichsprotektorat“
Das Protektorat Böhmen und Mähren war eine formal autonome Verwaltungseinheit auf tschechoslowakischem Gebiet unter nationalsozialistischer deutscher Herrschaft, die von 1939 bis 1945 bestand. Der erzwungenen Abtretung des Sudetenlandes („Sudetengebiete“) im Herbst 1938 folgte der Einmarsch der Wehrmacht in die Tschechoslowakei (Böhmen und Mähren) am 15. März 1939.