Spätere Ermittlungen: RSHA-Verfahren und weitere
Anfang 1963 gab es Kritik ausländischer Staatsanwaltschaften über die schleppende Strafverfolgung von NS-Verbrechen im Land Berlin. In der Folge wurde eine „Arbeitsgruppe RSHA“, bestehend aus bis zu 12 Staatsanwält:innen, gebildet. Sie ermittelten gegen ehemalige RSHA-Angehörige, die vom Schreibtisch aus Mordbefehle vorbereitet und verfasst hatten. Gegen Franz Stuschka und seinen Stellvertreter Richard Hartenberger wurde im Sachkomplex „Endlösung der Judenfrage“ ermittelt. Ihnen wurde die „Beteiligung an der Ermordung von Juden in Konzentrationslagern durch die Verhängung von Schutzhaft“ vorgeworfen. Die Beschuldigung bezog sich wieder nicht auf Wulkow, sondern auf die Tätigkeit beider im „Judenreferat“. Schutzhaftverhängungen konnten ihnen nicht nachgewiesen werden.
In den RSHA-Verfahren wurde außerdem gegen zahlreiche Mitarbeiter:innen der Ausweichdienststelle ermittelt. Den Schreibtischtäter:innen wurde Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Nach einer Strafrechtsnovelle 1968 hätten ihnen niedrige Beweggründe oder grausame und heimtückische Tatausführung nachgewiesen werden müssen. Dies war nahezu unmöglich, und so wurden alle bis auf vier Verfahren eingestellt.
„Sichere Anhaltspunkte dafür, dass die Bezeichnung ‚Rückkehr unerwünscht‘ nicht nur bedeutete, die Gefangenen sollten nicht wieder in das Lager Wulkow zurückgebracht werden, sondern darüber hinaus die Aufforderung oder die Empfehlung enthielt, sie zu töten, sind nicht vorhanden.“
Aus dem Abschlussvermerk vom 6. Februar 1979
1969 bekam die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen im Zuge von Ermittlungen bezüglich des KZ-Nebenlagers Trebnitz fälschlicherweise Aussagen zu Wulkow übersandt. Dies führte zu erneuten Ermittlungen gegen Stuschka. Diesmal waren die Deportationen aus Wulkow explizit Gegenstand der Ermittlungen. Zehn Jahre (!) später wurden sie eingestellt. Stuschka musste sich nie für die Deportationen aus Wulkow verantworten.