Käthe Rosenbaum (1906-?)

Das Leben am seidenen Faden

Foto von Käthe Rosenbaum aus ihrem OdF-Antrag, um 1945
  • © Centrum Judaicum, Berlin

Am 14. Oktober 1906 wurde Käthe Rosenbaum unter dem Namen Käthe Lindenbaum in Hamburg geboren. Ihre Eltern, Cläre und Isidor Lindenbaum, waren beide jüdisch, ihr Vater arbeitete als Kaufmann. Außerdem hatte Käthe einen Bruder, der Herbert hieß. Ihre Ausbildung zur Röntgenassistentin absolvierte Käthe im Urban-Krankenhaus in Berlin. Im Jahr 1924 heiratete sie Arno Lorenz, ein Mitglied der KPD. Er wurde 1933 verhaftet und musste Deutschland zur Strafe verlassen. Er starb kurze Zeit später in Amsterdam. Einige Zeit nach dem Tod von Arno Lorenz lernte Käthe Paul Rosenbaum kennen, den sie am 15. November 1941 heiratete. Käthe und Paul waren gemeinsam in der „Liga für Menschenrechte“ aktiv und hielten in ihrer Wohnung antifaschistische und pazifistische Treffen ab. Dies bot eine große Angriffsfläche für die Gestapo. Nach einem Verhör wurde Paul Rosenbaum 1938 für fünf Monate ins Konzentrationslager nach Sachsenhausen deportiert. Er kehrte schwerkrank zurück und erlitt mehrere Schlaganfälle. Käthe sorgte sich um ihren Mann und organisierte Behandlungen im Jüdischen Krankenhaus in Berlin.

Am 4. März 1943 wurden Käthe und Paul in ihrer Wohnung in Berlin-Wilmersdorf verhaftet, woraufhin Käthe zuerst in das Sammellager Große Hamburger Straße gebracht wurde. Paul hingegen kam ins Jüdische Krankenhaus. Aufgrund der schweren Krankheit des Ehemanns wurden beide am 16. Juni 1943 im „91. Alterstransport“ nach Theresienstadt deportiert und nicht direkt in die Vernichtung. In Theresienstadt arbeitete Käthe Rosenbaum als Maschinenmeisterin in einer Großwäscherei. Paul Rosenbaum starb am 20. Februar 1944 im „Krankenrevier“ in Theresienstadt.

Am 28. Juni 1944 wurde Käthe schließlich nach Wulkow deportiert. Was sie dort genau machte, ist nicht bekannt, lediglich diese Beschreibung: „Am 28. Juni 1944 kam ich in das Konzentrationslager Wulkow. Der Aufenthalt dort war die Hölle.“ Das „Kapitel Wulkow“ endete für Käthe am 15. September 1944, als sie in das Sammellager in der Berliner Schulstraße deportiert wurde. Wegen einer schweren Krankheit wurde sie schließlich am 25. Dezember 1944 in das Jüdische Krankenhaus verlegt. Dort entging sie wegen ihrer Erkrankung mehreren Deportationen nach Ravensbrück und erlebte schließlich am 22. April 1945 die Befreiung. Nach vollständiger Genesung wurde Käthe am 1. Juli 1945 aus dem Krankenhaus entlassen.

Am 27. Oktober 1945 stellte Käthe einen so genannten OdF-Antrag, um als Opfer des Faschismus anerkannt zu werden und als solches eine Entschädigungszahlung sowie weitere mögliche Hilfen zu bekommen. Aufgrund ihrer Verfolgungsgeschichte und der Überlieferung ihres OdF-Ausweises wurde dieser Antrag höchstwahrscheinlich genehmigt.

Käthe Rosenbaum stellte diesen Antrag, um als Opfer des Faschismus anerkannt zu werden.
© Centrum Judaicum, Berlin
Käthe Rosenbaum stellte diesen Antrag, um als Opfer des Faschismus anerkannt zu werden.
© Centrum Judaicum, Berlin
Käthe Rosenbaum stellte diesen Antrag, um als Opfer des Faschismus anerkannt zu werden.
© Centrum Judaicum, Berlin
Käthe Rosenbaum stellte diesen Antrag, um als Opfer des Faschismus anerkannt zu werden.
© Centrum Judaicum, Berlin
Käthe Rosenbaum stellte diesen Antrag, um als Opfer des Faschismus anerkannt zu werden.
© Centrum Judaicum, Berlin

In einem Brief an eine Verwandte in Shanghai schrieb Käthe Rosenbaum über ihre Erfahrungen seit der Verhaftung sowie über ihre Krankheit. Die psychischen Folgen lassen sich nur erahnen: „Wieder hat mich der Tod gestreift, aber doch wohl nicht gewollt […] Was zurückgeblieben ist an seelischen Eindrücken, ist nie mehr auszulöschen, aber ich lebe, und das ist wie das große Los.“ Käthes Bruder Herbert und die Mutter der beiden emigrierten vermutlich 1938 oder früher nach Schweden und bemühten sich darum, dass Käthe nach 1945 zu ihnen ziehen konnte. Ob diese Bemühungen erfolgreich waren, wie auch ihr weiteres Leben, ist nicht bekannt.